Zur Freiheit der Verkündigung gehört auch die Freiheit in der Wahl der Bibelübersetzung
»Zur Freiheit der Verkündigung gehört auch die Freiheit in der Wahl der Bibelübersetzung, die im Gottesdienst eingesetzt wird. Das unterstreicht der Ständige Theologische Ausschuss der Evangelischen Kirche im Rheinland in einem Papier unter der Überschrift ›Anhaltspunkte zur Verwendung von Bibelübersetzungen im Gottesdienst mit besonderem Blick auf die ’Bibel in gerechter Sprache’‹.«
So heißt es auf der Internetseite der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Das genannte Papier des Ständigen Theologischen Ausschusses beschäftigt sich im Detail mit der Rechtssituation in der Evangelischen Kirche im Rheinland und ist im Internet auch im Wortlaut nachzulesen.