z.B.: Gen 18,16-33 oder Ps 84

Über die Zeit Josuas

Kapitel 20

1Adonaj redete zu Josua: 2»Rede zu den Israelitinnen und Israeliten: ›Gebt euch die Asylstädte, von denen ich zu euch durch Mose geredet habe, 3damit dorthin jede Person fliehen kann, die jemanden totgeschlagen hat – und zwar jede Person, die einen °Menschen aus Versehen ohne Vorsatz erschlagen hat. Sie sollen euch als Zuflucht vor denjenigen dienen, die die Blutrache suchen. 4Alle, die in eine von jenen Städten fliehen, sollen am Eingang des Stadttores stehen bleiben und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt ihre Sache darlegen. Sie sollen diese Person in ihre Stadt zu sich aufnehmen und ihr einen Ort geben; sie soll mit ihnen zusammen wohnen. 5Und wenn diejenigen, die Blutrache wollen, diese Person verfolgen, sollen sie ihnen die Totschlägerin oder den Totschläger nicht ausliefern – diese Person hat ja ihren Mitmenschen ohne Vorsatz totgeschlagen, sie hat ihn nicht schon seit langem gehasst. 6Sie soll in jener Stadt wohnen, bis sie vor der °Gemeinschaft zum °Gericht stehen kann, das heißt: bis zum Tod des Hohenpriesters, der zu der Zeit im Amt sein wird. Dann soll die Totschlägerin oder der Totschläger °zurückkehren in die eigene Stadt und zu den eigenen Leuten kommen – in die Stadt, aus der sie oder er geflohen ist.‹«
7Und sie sonderten Kadesch aus, das heißt: die °›ausgesonderte‹›ausgesonderte‹ Stadt, in Galiläa im Bergland Naftalis, sowie Sichem im Bergland Efraims und KirjatArba, das ist Hebron, im Bergland Judas. 8Auf der anderen Seite des Jordans, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene vom Stamm Ruben, sowie Ramot-Gilead vom Stamm Gad und Golan in Baschan vom Stamm Manasse(141). 9Jene sind die Asylstädte für alle Israelitinnen und Israeliten, auch für die Ausländerinnen und Ausländer, die als Fremde in ihrer Mitte leben. Dorthin können alle fliehen, die ohne Vorsatz ein °Menschenleben erschlagen haben; dort sollen sie nicht durch die Hand derjenigen sterben, die für die Blutrache einstehen, bis sie vor der Gemeinschaft für ihre Tat einstehen können.